Studienbeginn vor WS20/21 (Bachelorstudiengang Facility Management)
Mit der Akkreditierung des Bachelorstudiengangs "IFMT" ergeben sich Änderungen für Studierende, die ihr Studium vor dem WS20/21 unter der Bezeichnung "Facility Management" aufgenommen haben.
Die relevantesten Änderungen sind bereits zusammengestellt worden. Weitere Änderungen werden derzeit übersichtlich aufgearbeitet und Dir in Kürze auf dieser Seite bereitgestellt. Bitte informiere Dich regelmäßig auf dieser Informationsseite.
Die besprochenen Hinweise im Rahmen der digitalen Informationsveranstaltung können weiterhin über den Virtual Classroom Big Blue Button im OLAT-Kurs "TUK_FAQ_Reakkreditierung IFMT" abgerufen werden. Die Zugangsdaten habt Ihr bereits per Mail über den fm-stud-Verteiler erhalten.
Uns ist bewusst, dass mögliche Fragen erst zum kommenden Wintersemester aufkommen. Aus diesem Grund haben wir eine entsprechende Sprechstunde – Mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr eingerichtet. Zu dieser Zeit werden wir insbesondere individuelle Fragen beantworten. Die Sprechstunde startet ab 01.07.2020.
FAQ - relevante Änderungen
Ab wann treten die Änderungen in Kraft?
Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung der neuen Prüfungsordnung im Verkündungsblatt der Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft und gelten erstmals für Prüfungen, die dem Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/2021 zugeordnet sind.
Hierzu ist ein Senatsbeschluss erforderlich. Der Senat wird im Juli 2020 tagen und über die Prüfungsordnung entscheiden. Bis zur Verkündung gelten daher alle aufgezeigten Änderungen vorerst unter Vorbehalt!
Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
Auch für Dich wird die neue Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang "Immobilien und Facilities - Management und Technik" gelten.
Relevant ist dabei die in §25 Abs. 2 geltende Übergangsregelung:
Für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2020/2021 in den Studiengang immatrikuliert haben, unabhängig der in § 5 Abs.2 sowie § 16 Abs. 5 gelisteten Leistungspunkte, gelten Prüfungsformen und Umfang der Leistungspunkte pro Modul/Veranstaltung nach Anhang 1b.
Studienverlauf, Modulbezeichnungen, Studienleistungen, Prüfungsvorleistungen, der Umfang von Leistungspunkten etc. können im Vergleich zum akkreditierten IFMT-Bachelorstudiengang variieren. Für Dich gelten diesbezüglich alle in Anhang 1b aufgelisteten Regelungen.
Welchen Abschluss erlange ich?
Ein Wechsel in den Bachelorstudiengang IFMT wird für Dich nicht möglich sein. Mit erfolgreichem Absolvieren Deiner Bachelorpüfung wirst Du den Abschluss Bachelor of Science - Facility Management erhalten.
Muss ich ein Pflichtpraktikum absolvieren?
Ja. Während im Bachelorstudiengang IFMT kein verpflichtendes Praktikum vorgesehen ist, ist nach Anhang 1b ein verpflichtendes Praktikum (alternativ Werkstudentenstelle) im Umfang von mind. 10 Wochen weiterhin Bestandteil Deines Studiums. Hier findest du weiterführende Hinweise zum Praktikum.
Die Unterteilung des Wahlbereichs in die Bereiche "Technik" und "Ökonomie" ist aufgehoben. Auf diese Weise soll mehr Freiraum für ein selbstgestaltendes Studium und individuelle Präferenzen geschaffen werden.
Für die Belegung von Wahlfächern gilt weiterhin der Wahlfachkatalog. Dieser beinhaltet eine Auswahl an Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der TUK, die als Wahlfächer anerkannt sind. Weitere Veranstaltungen können auf Antrag im Fachbereichsrat genehmigt werden. Anträge werden zu Beginn eines Semesters vom Fachbereichsrat beschlossen und sind per Formblatt bis 14 Tage vor Vorlesungsbeginn zu stellen, um frühzeitig Klarheit zu bekommen (Anprechperson ist Annette Reincke). Außerdem kannst Du dem Katalog die wesentlichen Informationen zu den entsprechenden Veranstaltungen entnehmen (z. B. Anzahl der Leistungspunkte, Kennung etc.).
Im Wahlbereich können weiterhin zwei Sprachkurse mit Mindestniveau von A2 mit jeweils max. 3,0 LP und beschränkt auf das Angebot des VKB als Wahlfach angerechnet werden. Die jeweilige Muttersprache ist hierbei ausgeschlossen.
Hinweis: Ziehst Du das Masterstudium IFMT an der TUK in Betracht, gilt ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (oder vergleichbar) als Zulassungsvoraussetzung. Die Belegung entsprechender Sprachkurse während des Bachelorstudiums kann daher für Dich sinnvoll sein.
Sofern Du die erforderlichen 110 LP bereits erbracht hast und Deine Bachelorarbeit ab dem WS20/21 anmeldest, gilt für Dich ein verlängerter Bearbeitungszeitraum von 16 Wochen nach § 16 Abs. 5 Bachelor-PO IFMT.
Mit Einführung des Bachelorstudiengangs IFMT werden sich Änderungen im Studienverlauf oder Zusammensetzung der Module ergeben. Unter anderem wird die Semesterarbeit Grundlagen des FM 2 entfallen. Studierenden, die die Semesterarbeit noch nicht absolviert haben, empfehlen wir daher dringlichst diese in der vorgesehenen Blockwoche vom 5.-9.10.2020 zu absolvieren! Hierzu ist eine Anmeldung per Mail an Professorin Hoffmann bis zum 31.08.2020 zwingend erforderlich. (siehe auch Mail vom 09.04.2020 über fm-stud Verteiler versendet)
Mit Einführung des neuen Studienverlaufplans wechselt die Lehrveranstaltung "Immobilienmanagement" (Kennung: BI-IOE-WS002VU-V-3) vom Sommer- in das Wintersemester. Die Veranstaltung wird zukünftig montags 08:00 - 09:30 in Raum 14-103 stattfinden (Änderungen aufgrund geltender Kontaktbeschränkungen möglich!).
Diese Information ist insb. für Studierende des 3. Fachsemesters relevant!
Auf einen Blick | |
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Abschluss | B.Sc. Facility Management |
Studienzeit | 6 Semester |
Leistungspkt. | 180 LP |
Sprache | Deutsch |
Studienart | Präsenz |
Zeitaufwand | Vollzeit |
Studienbeginn | Wintersemester |
Akkreditierung | 2020-2028 |