Unternehmenswahl

Fraport, Apleona, Daimler, Vodafone, Adidas, BASF, Strabag oder Lufthansa...?

Bei der Wahl des passenden Unternehmens für Dein Praktikum unterstützen wir Dich gerne persönlich.

Außerdem bieten die Praktikumspräsentationen Deiner KommilitonInnen gute Einblicke in die vielfältigen Aufgabenbereiche des Immobilien- und Facility Managements und die Unternehmenslandschaft.

Der Termin für die nächsten Praktikumspräsentationen wird in der Rubrik Aktuelles und per Mail
frühzeitig bekannt gegeben.

Praktikumspräsentation


Die Praktikumspräsentation findet in der Regel einmal pro Semester statt. Sie ist Pflichtbestandteil zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls "Praktikum" im Rahmen des Bachelorstudiums (nur relevant für Studierende, die ihr Studium vor dem WS20/21 begonnen haben). Darüber hinaus bieten die Praktikumspräsentation besonders für Studierende jüngerer Semester Einblicke in die Praxis des Immobilien- und Facility Managements.
 

Studierende melden sich bitte nach beendetem Praktikum unter studienberatung-ifmt(at)bauing.uni-kl.de an.

Praktikumsanmeldung

Folgende Informationen richten sich an Studierende, die ihr Studium vor dem WS20/21 begonnen haben:

  • Unternehmen können bei Bedarf den beigefügten Vordruck innerhalb der Praktikumsunterlagen verwenden, damit der Praktikant als Student über die Universität versichert ist
  • am Ende des Praktikums sollten folgende Dokumente eingereicht werden: unterschriebene Anmeldung, der Tätigkeitsbericht sowie eine Bescheinigung über das geleistete Praktikum
  • das Praktikum kann auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung absolviert werden. Dabei müssen 10 volle Wochen (390 Stunden bei einer 39 Stundenwoche) nachgewiesen werden
  • die 10 Wochen Pflichtpraktikum können sowohl zeitlich als auch räumlich aufgeteilt werden

 

Die Praktikumsunterlagen stehen hier zum Download bereit.

FAQ zum Praktikum

Muss ich den Vordruck des Praktikantenvertrags verwenden?

Die vertraglichen Vereinbarungen sind für die Anerkennung eines Praktikums nicht entscheidend. Die Art der Anstellung und die Konditionen sind Vereinbarungen zwischen Praktikanten und Firma, die uns nicht vorgelegt werden müssen. Bei den Praktikumsunterlagen zum Download ist ein Vordruck, den das Unternehmen nutzen kann, damit der Praktikant als Student über die Uni versichert ist. Die meisten Firmen haben aber eigene Verträge.

Was muss/sollte ich am Ende des Praktikums abgeben?

Einzureichen sind die zuvor von uns unterschriebene Anmeldung, der Tätigkeitsbericht (auch als Stichwortliste im Vordruck) sowie eine Bescheinigung über das geleistete Praktikum, wie z.B. „Hiermit bestätigen wir Herrn/ Frau xy, in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis x.xx.xxxx in unserem Unternehmen tätig gewesen zu sein. Ihre/ Seine Arbeitszeit betrug durchschnittlich x Stunden/ Woche.“ Wir müssen feststellen können, ob die Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit absolviert wurde. Anstelle eines Tätigkeitsberichts kann auch eine eigene schriftliche Ausarbeitung über die Tätigkeit im Umfang von zwei Seiten eingereicht werden.

Auf jeden Fall sollte ein Zeugnis ausgestellt werden, um es für spätere Bewerbungen zu gebrauchen.

Kann ich das Praktikum auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung absolvieren?

Ja, Teilzeit ist möglich. Es müssen am Ende des Studiums insgesamt 10 volle Wochen (bzw. 390 Stunden, bei einer 39 Stundenwoche) nachgewiesen werden. Das können 10 Wochen Vollzeit oder z.B. 26 Wochen bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 15 h/ Woche.

Muss das Praktikum am Stück und bei einem Unternehmen absolviert werden?

Nein, die 10 Wochen des Pflichtpraktikums können aufgeteilt werden, sowohl zeitlich als auch örtlich. So können z.B. auch 4 Wochen bei Firma A, 3 Wochen bei Firma B und 3 Wochen bei Firma C absolviert werden. Es müssen am Ende des Studiums insgesamt 10 volle Wochen (bzw. 390 Stunden, bei einer 39 Stundenwoche) nachgewiesen werden. Von den meisten Unternehmen wird ein längeres Praktikum (z.B. 3 Monate) bevorzugt, in dem regelmäßig, auch qualifiziertere Aufgaben ausgeführt werden können.

Ist das Pflichtpraktikum sozialversicherungsfrei und ab wann müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?

Praktika im Rahmen eines Pflichtpraktikums sind für die Dauer des Pflichtpraktikums generell sozialversicherungsfrei. Gleiches gilt für entgeltfreie Praktika und Praktika mit Verdienst bis zu 450 € (Minijob), die die Dauer des Pflichtpraktikums übertreffen. Bei Praktika, die länger als das Pflichtpraktikum andauern, benötigen die Studierenden für die überschüssige Zeit eine geringfügige Beschäftigung oder Anstellung als Werkstudent.