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Niedrigstenergiegebäude - Entwicklung eines Standards und einer Berechnungsmethode für die Gebäudeenergieeffizienz
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2010 die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen. Diese Richtlinie fordert die Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich. Deutschland ist dazu verpflichtet, einen nationalen Niedrigstenergiestandard zu definieren und ab 2019 umzusetzen. Entsprechend der Richtlinie handelt es sich bei einem Niedrigstenergiegebäude um ein Gebäude, welches eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
Ziel dieses vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ geförderten Forschungsvorhabens ist es, die Grundlage für eine sinnvolle Umsetzung der vorgenannten Richtlinie für Deutschland zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sind zum einem die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden sind abhängig von kostenoptimalen Verhältnis zwischen Investitionskosten und eingesparten Energiekosten festzulegen. Der Nachweis der Praxistauglichkeit des im Projekt erarbeiteten Definitionsvorschlag soll mit Hilfe eines Demonstrationsgebäudes erfolgen.